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AkuWinOffice 4.9

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DTA - Was ist das?

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DTA Datenträgeraustausch nach §302 SGB V, §105 SGB XI

 

Der DTA ist der elektronische Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen. Rechnungen werden per E-Mail an die Krankenkassen, bzw. deren Datenannahmestellen, zur Verarbeitung gesendet.

 

Gesetzliche Grundlage

Seit 1995 ist im SGB V und seit 1996 im SGB XI festgelegt, dass Leistungserbringer verpflichtet sind, den Kassen beleglose Abrechnungen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom 1.1.2004 wurde den Kassen die Möglichkeit gegeben bis zu 5% vom Rechnungsbetrag zu kürzen, wenn nicht elektronisch abgerechnet wird.

 

Datenannahmestellen

Damit nicht zu jeder kleinen Krankenkasse Daten gesendet werden müssen, wurden Datenannahmestellen gegründet, die die Verarbeitung, Prüfung und Weiterleitung der Daten realisieren.

 

Zertifizierung

Bevor Sie elektronische Daten übermitteln dürfen, müssen Sie vom Trust-Center der Krankenkassen zum DTA zugelassen werden. Die Zertifizierung erfolgt über die ITSG.

 

Übermittlung elektronischer Daten

Sobald Sie vom Trust-Center der ITSG zertifiziert sind, können Sie Daten an die jeweiligen Datenannahmestellen übermitteln. Dazu benötigen Sie die Software Dakota.le der ITSG.

 

Papiersendung

Überwiegend verlangen die Krankenkassen weiterhin die zusätzliche Abgabe der Unterlagen einer Versorgung in Papierform (Verordnung, Versorgungsanzeige, Rechnung, usw.). Diese müssen Sie an die jeweilige Papierannahmestelle weitergeben.

 

 

Prüfung

Die Datenannahmestellen prüfen technisch die eingereichten Dateien und leiten diese, wenn alles in Ordnung ist, an die zuständige Krankenkasse weiter, wo die Daten mit den in Papierform eingereichten Unterlagen abgeglichen werden. Sollten die elektronischen Daten Fehler enthalten, werden Sie benachrichtigt und zur Korrektur aufgefordert.