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AkuWinOffice 4.9

Version: 4.9

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Rückläufer stornieren/erneut einreichen

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icon_egeko  Wenn der Kostenträger einen eKV/eVA wegen Fehlern oder Ungereimtheiten an Sie zur Nachbesserung zurück gibt, erhält der eKV/eVA den Status Rückläufer. In diesem Zustand haben Sie die Möglichkeit den eKV/eVA zu stornieren oder erneut einzureichen.

 

Erneut einreichen:

Sofern es aufgrund der mitgeteilten Gründe des Kostenträgers möglich ist, den eKV/eVA zu korrigieren oder zu ergänzen können Sie den eKV/eVA erneut einreichen:

Öffnen Sie den betreffenden Vorgang (eKV) oder die Anpassung (eVA) zur Bearbeitung.

Korrigieren Sie bei Bedarf Vorgangsposition oder die Informationen in der Anpassung.

Im entsprechenden Bildschirmbereich für den eKV/eVA können Sie den Status Rückläufer sehen. Klicken Sie beim eKV/eVA Feld auf den Button Neu:
 
dlg_egeko_ekv_ruecklaeufer   dlg_egeko_eva_ruecklaeufer
 
 

Es öffnet sich der Dialog egeko-eKV bearbeiten mit dem Zusatz erneut einreichen:
 
dlg_ekv_wiedereinreichen

Hier gehen Sie wie gewohnt vor (Dokumente ergänzen, etc.) und versenden den eKV/eVA mit dem Button Erneut einreichen.

 

hinweisFür eine erneute Einreichung wird die selbe egeko-Belegnummer verwendet, die beim erstmaligen Einreichen des eKV/eVA vergeben wurde.

 

Bei einer erneuten Einreichung werden alle Daten im egeko-Portal unter der selben Belegnummer komplett überschrieben. Es wird keine Historie vorgehalten.

 

 

Stornieren:

Wenn Sie aufgrund der mitgeteilten Gründe des Kostenträgers entscheiden das Genehmigungsverfahren abzubrechen, können Sie den eKV/eVA komplett stornieren:

 

Öffnen Sie den betreffenden eKV/eVA im Vorgang/in der Anpassung zur Bearbeitung.

Klicken Sie im Bildschirmbereich egeko auf den Button Stornieren.