Wenn der Kostenträger einen eKV/eVA wegen Fehlern oder Ungereimtheiten an Sie zur Nachbesserung zurück gibt, erhält der eKV/eVA den Status Rückläufer. In diesem Zustand haben Sie die Möglichkeit den eKV/eVA zu stornieren oder erneut einzureichen.
Erneut einreichen:
Sofern es aufgrund der mitgeteilten Gründe des Kostenträgers möglich ist, den eKV/eVA zu korrigieren oder zu ergänzen können Sie den eKV/eVA erneut einreichen:
•Öffnen Sie den betreffenden Vorgang (eKV) oder die Anpassung (eVA) zur Bearbeitung.
•Korrigieren Sie bei Bedarf Vorgangsposition oder die Informationen in der Anpassung.
•Im entsprechenden Bildschirmbereich für den eKV/eVA können Sie den Status Rückläufer sehen. Klicken Sie beim eKV/eVA Feld auf den Button Neu:
•Es öffnet sich der Dialog egeko-eKV bearbeiten mit dem Zusatz erneut einreichen:
•Hier gehen Sie wie gewohnt vor (Dokumente ergänzen, etc.) und versenden den eKV/eVA mit dem Button Erneut einreichen.
Für eine erneute Einreichung wird die selbe egeko-Belegnummer verwendet, die beim erstmaligen Einreichen des eKV/eVA vergeben wurde.
Bei einer erneuten Einreichung werden alle Daten im egeko-Portal unter der selben Belegnummer komplett überschrieben. Es wird keine Historie vorgehalten. |
Stornieren:
Wenn Sie aufgrund der mitgeteilten Gründe des Kostenträgers entscheiden das Genehmigungsverfahren abzubrechen, können Sie den eKV/eVA komplett stornieren:
•Öffnen Sie den betreffenden eKV/eVA im Vorgang/in der Anpassung zur Bearbeitung.
•Klicken Sie im Bildschirmbereich egeko auf den Button Stornieren.