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AkuWinOffice 4.9

Version: 4.9

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Übermittlung von Mehrkosten

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Gesamtaufstellung  Seit dem 01.01.2018 mit einer Übergangsfrist bis zum 31.03.2018 müssen gemäß §302 SGB V HHVG im elektronischen Datenaustausch (DTA), die mit dem Kunden abgerechneten Mehrkosten übermittelt werden.

 

Dazu geht AkuWinOffice bei der Erstellung der elektronischen Abrechnung wie folgt vor:

Mehrkosten beinhalten laut Definition keine Gesetzliche Zuzahlung und keinen Eigenanteil. Sofern eine Gesetzliche Zuzahlung oder ein Eigenanteil im Vorgang vorhanden sind, werden diese gesondert berücksichtigt und nicht in die Mehrkosten eingerechnet.

Die Mehrkosten (Kundenanteil) werden den Vorgangspositionen entnommen bei denen als Ziel sowohl Versicherung als auch Kunde gewählt ist - unabhängig davon, ob bereits ein Kundenbeleg erstellt wurde.

Erkennt AkuWinOffice, dass Mehrkosten vorhanden sind und Sie noch keinen Kundenbeleg im selben Vorgang erstellt haben, wird Ihnen bei Erstellung der elektronischen Abrechnung eine entsprechende Warnung ausgegeben.

Wenn unter »Einstellungen«//»Rechnungswesen«//»Sonstiges« die Option Akustiker trägt Nachlass (mit Rabattzeile) bei der Einstellung Abschlag 2. Hörgerät gewählt ist, wird folgende automatische Änderung bei Erstellung der elektronischen Abrechnung vorgenommen:

oVertrag mit Abschlag (RVO): Der Rabatt-Betrag wird von den Mehrkosten für den Abschlag 2. Hörgerät direkt abgezogen (auf 0,00€ gesetzt).

oVertrag ohne Abschlag (vdek): Der Rabatt-Betrag wird direkt von den Mehrkosten für das 2. Hörgerät abgezogen.

Sollten beim Kunden negative Mehrkosten vorhanden sein (< 0 Euro), überträgt AkuWinOffice 0,00 Euro als Mehrkosten.