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AkuWinOffice 4.10

Version: 4.10

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Folge-Servicepauschale abrechnen

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servicepauschalen  Mit dem neuen vdek-Vertrag, mit Gültigkeit ab dem 01.01.2023, wurden zum ersten Mal Folge-Service-/Reparaturpauschalen für den Zeitraum nach 6 Jahren vereinbart. Mit den Folge-Service-/Reparaturpauschalen ab dem 7. Versorgungsjahr sind dann alle Reparaturen für jeweils 12 Monate abgegolten. Eine Reparaturpreisliste gibt es nicht mehr.

 

Um Folge-Service-/Reparaturpauschalen abzurechnen, unterstützt AkuWinOffice Sie mit dem Dialog Auswahl einer Versorgung für die Abrechnung von Folge-Servicepauschalen.

 

achtungAufgrund der Datenlage kann derzeit nicht eindeutig ermittelt werden, ob der betreffende Kunde nach WHO 4 versorgt worden ist. Bitte prüfen Sie daher vor der Erstellung des Vorgangs, ob Sie die Folge-Service-/Reparaturpauschale für WHO 4 abrechnen müssen und wählen Sie im Dialog Vorgang erstellen die Option für WHO 4 aus:

 

dialog_vorgang_erstellen

 

Der Dialog lässt sich über folgende 3 Wege aufrufen:

Klicken Sie auf den Button Servicepauschale im Dialog Vorgang erstellen.

Wählen Sie in einem bereits geöffneten Vorgang auf der Lasche Zusatz im Bildschirmbereich Zusatzfunktionen den Button Servicepauschalen abrechnen...

Wechseln Sie im Hauptmenü auf »Extras«//»Servicepauschalen«, wählen Sie eine Versorgung aus und klicken Sie anschließend am unteren Bildschirmrand auf den Button Vorgang erstellen.

 

 

dlg_folgepauschale

 

Bildschirmbereich Versorgungsauswahl:

Es werden alle Versorgungen des Kunden chronologisch aufgelistet.

Anhand des Versorgungsdatums, wird automatisch das Versorgungsjahr ermittelt.

Je nach dem, ob die Geräte für beide Seiten am selben Tag versorgt wurden, werden die Geräte als binaural zusammengefasst oder einzeln aufgelistet.

Sie können hier auch direkt erkennen, ob eine Versicherungspauschale bei der Versorgung abgerechnet wurde und wie lange diese gültig war.

Mit dem Button Bearbeiten button_bearbeiten_mittel  können Sie die gewählte Versorgung aufrufen und ggf. händisch korrigieren (z.B. fehlende Daten bei Fremdversorgungen)

 

 

Bildschirmbereiche Hörgerät (rechts) / Hörgerät (links):

In diesen Bildschirmbereichen werden Ihnen Details zu der gewählten Versorgung angezeigt.

 

 

Bildschirmbereich Folge-Servicepauschale:

Wenn Sie eine Versorgung gewählt haben, wird automatisch ermittelt, ob und welche Folge-Servicepauschale abgerechnet werden kann.

Sollte es bei der gewählten Versorgung Ungereimtheiten geben wird Ihnen das hier ebenfalls angezeigt. Mögliche Probleme sind:

Es ist keine Versicherungspauschale vorhanden.

Es ist kein Ablaufdatum bei der Versicherungspauschale angegeben.

Die Versicherungspauschale ist noch gar nicht abgelaufen.

Die Versicherungspauschale ist nicht die Aktuellste (jeweils für links und rechts), weil Sie eine ältere Versorgung gewählt haben.

Die Versorgung befindet sich nicht mindestens im 7. Versorgungsjahr.

 

hinweisBitte beachten Sie, dass die Folge-Service-/Reparaturpauschale nur während des laufenden Versorgungsjahres (12 Monate) abgerechnet werden kann. Somit kann eine Pauschale z. B. noch für das 7. Versorgungsjahr am 31.01.2023 abgerechnet werden, wenn das 7. Versorgungsjahr am 31.01.2023 endet. Wenn Sie die Pauschale erst am 01.02.2023 abrechnen, müssen Sie stattdessen die Folge-Service-/Reparaturpauschale für das 8. Versorgungsjahr abrechnen.

 

Mit dem vdek ist aufgrund der neuen Verfahrensweise eine Übergangszeit bis zum 30.04.2023 vereinbart, so dass Sie die Möglichkeit haben in Ruhe die Pauschalen für die ersten Monate abzurechnen.

 

Der Dialog berücksichtigt die Karenzzeit automatisch und weist Sie auch daraufhin, wenn es sich um einen entsprechenden Abrechnungsfall handelt.

 

 

Haben Sie eine passende Versorgung ausgewählt, für die Sie Folge-Service-/Reparaturpauschalen abrechnen möchten, klicken Sie auf den Button OK.

Der Vorgang wird nun mit den zutreffenden Positionen, Verordnungsdatum und Leistungsdatum ergänzt. Die Gesetzliche Zuzahlung wird auf Keine Zuzahlung gesetzt.

 

Abschließend können Sie die Rechnung an den Kostenträger erstellen und mit dem Kostenträger abrechnen.