Mit dem neuen vdek-Vertrag, mit Gültigkeit ab dem 01.01.2023, wurden zum ersten Mal Folge-Service-/Reparaturpauschalen für den Zeitraum nach 6 Jahren vereinbart. Mit den Folge-Service-/Reparaturpauschalen ab dem 7. Versorgungsjahr sind dann alle Reparaturen für jeweils 12 Monate abgegolten. Eine Reparaturpreisliste gibt es nicht mehr.
In der Liste der Service-/Reparaturpauschalen, werden Versorgungen aufgelistet, für die Sie ggf. eine Folge-Service-/Reparaturpauschale abrechnen können. Um die Liste aufzurufen, wählen Sie im Hauptmenü »Extras«//»Servicepauschalen«.
Bitte beachten Sie, dass Sie jede hier aufgeführte Versorgung selbst noch einmal dahingehend prüfen müssen, ob eine Folge-Service-/Reparaturpauschale tatsächlich abgerechnet werden kann.
Daher ist diese Liste als Vorschlagsliste zu sehen, die Sie abarbeiten können. |
Beim Aufruf der Liste werden Ihnen die Versorgungen aufgelistet, die folgenden Kriterien entsprechen:
•Nur Daten des Arbeitsmandanten.
•Die bis zum aktuellen Tag abgelaufenen Service-/Reparaturpauschalen.
•Nur Versorgungen von Erwachsenen (ab 18 Jahren).
•Der aktuelle Kostenträger des Kunden gehört zum vdek. Oder es ist kein Kostenträger beim Kunden hinterlegt (dies dient dazu, dass Sie ihn sich ansehen und prüfen können, damit Ihnen keine Möglichkeit zur Abrechnung einer Servicepauschale verloren geht).
Funktionen am unteren Bildschirmrand:
Über den Suchfilter können Sie die Anzeige wie gewohnt beeinflussen. |
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Aufgrund der gewählten Versorgung wird für den betreffenden Kunden die Vorgangserstellung mit dem Dialog Folge-/Servicepauschalen abrechnen gestartet. |
Funktionen am rechten Bildschirmrand:
Mit dieser Funktion können Sie den Kunden der Versorgung verstecken (z.B. Verstorbene). |