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AkuWinOffice 4.9

Version: 4.9

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Gesetzliche Zuzahlungen

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VorgaengBelege  Bei der Erstellung der Rechnung an die Versicherung und den Kunden berücksichtigt AkuWinOffice die Vorgaben zur gesetzlichen Zuzahlung.

 

Die gesetzliche Zuzahlung stellt einen durchlaufenden Posten dar und wird auf den Rechnungsbelegen nicht als eigene Rechnungsposition ausgewiesen. (Eine Erklärung finden Sie weiter unten)

Der Zuzahlungsbetrag wird dem Rechnungsbetrag zugeschlagen und erhöht somit den Zahlbetrag an den Kunden.

Bei Rechnung an die Versicherung wird der Zuzahlungsbetrag entsprechend vom Rechnungsbetrag abgezogen und vermindert somit den Zahlbetrag.

 

Wählen Sie aus dem Hauptmenü »Stammdaten«//»Kunden«, öffnen Sie einen Kunden zur Bearbeitung und klicken Sie im linken Bildschirmbereich auf den Ordner Vorgänge. Öffnen Sie nun einen Vorgang zur Bearbeitung oder erstellen Sie einen neuen Vorgang.

 

Klicken Sie auf der Lasche Übersicht auf der Kundenseite beim Feld Ges. Zuzahlung auf Bearbeiten.

 

ges_zuzahlung

 

Wenn der Kunde die Gesetzliche Zuzahlung direkt bar bezahlen möchte, können Sie im Dialog Gesetzliche Zuzahlung auf den Button Quittieren klicken. Es erscheint der Barkassendialog mit dessen Hilfe Sie die Gesetzliche Zuzahlung verbuchen können. Es wird dann im Vorgang angezeigt, dass diese bereits bezahlt ist. Somit wird der Zahlbetrag nicht um die Gesetzliche Zuzahlung erhöht.

 

achtungDie Gesetzliche Zuzahlung kann nur am Kassen-PC bar bezahlt werden, der aufgrund der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) durch eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert ist.

 

Folgende Status zur Gesetzlichen Zuzahlung sind möglich:

keine gesetzliche Zuzahlung

Zuzahlungsbefreit

keine Zuzahlung trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung

Zuzahlungspflichtig

Übergang zuzahlungspflichtig zu zuzahlungsfrei

Übergang zuzahlungsfrei zu zuzahlungspflichtig

 

Nach dem Erstellen von Vorgangsbelegen, können die Einstellungen zur Gesetzlichen Zuzahlung nicht mehr geändert werden!

 

Warum ist die Gesetzliche Zuzahlung als durchlaufender Posten zu sehen?

Sie stellen der Versicherung eine Rechnung über einen Betrag von z.B. 1000 Euro.

Der gesamte Betrag von 1000 Euro ist auf der Rechnung an die Versicherung versteuert.

Es ist vereinbart, dass der versicherte Kunde bei einer binauralen Versorgung insg. 20 Euro zuzahlen muss. Um das System zu vereinfachen, sind Sie als Hörakustiker angehalten die 20 Euro für die Versicherung zu vereinnahmen, anstatt dass die Versicherung die 20 Euro vom Kunden einfordert.

Als Hörakustiker bekommen Sie das Geld also von 2 Seiten: 980 Euro von der Versicherung und die vereinnahmten 20 Euro vom Kunden, welches den Gesamt-Rechnungsbetrag von 1000 Euro der Versicherung ausmacht.

Sollte die Gesetzliche Zuzahlung auf der Rechnung des Kunden mit aufgeführt sein, wird der Betrag dort nicht versteuert, da dies bereits auf der Versicherungsrechnung erfolgt ist.