Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die von der Regierung beschlossene, Anhebungen und Senkungen der Mehrwertsteuer-Sätze in AkuWinOffice zeitnahe zum jeweiligen Stichtag umzusetzen.
AkuWinOffice arbeitet nach dem brutto-System, das heißt alle eingepflegten Preise (im Artikel/in den Vertragspreislisten) sind brutto hinterlegt und anhand der jeweils zugrunde liegenden MwSt.-Sätze werden die MwSt.-Beträge bei Erstellung eines Belegs errechnet. Dies hat den Vorteil, dass Sie in Ruhe entscheiden können, ob Sie die Änderungen an den Kunden weitergeben möchten oder nicht, weil eine MwSt.-Änderung in AkuWinOffice den Bruttopreis nicht direkt beeinflusst.
Wenn Sie entscheiden, die Änderung der MwSt. an den Kunden weiter geben zu wollen, können Sie mit dem Preisassistent komfortabel alle Preise automatisch neu kalkulieren lassen.
Bei einer vorübergehenden MwSt.-Änderung bietet es sich ggf. eher an, einen zusätzlichen Rabatt zu gewähren, anstatt alle Verkaufspreise zu ändern.
Über die Rabatt-Funktion im Vorgang und dem Barkassen-Modul können Sie den Rabatt ganz einfach in den Barverkauf oder die Vorgangspositionen einfügen lassen.
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Was können Sie vor dem Stichtag vorbereiten?
•Wenn Sie die Fibu-Schnittstelle nutzen, erfragen Sie bei Ihrem Steuerberater, ob und wie Sie in AkuWinOffice ggf. Ihre Erlöskonten und/oder Spezielle Erlöskonten ändern/erweitern müssen.
•Wenn Sie das Barkassen-Modul nutzen, müssen Sie mit Ihrem Steuerberater klären, ob Sie bei Ihren vorhandenen Buchungskonten nur die Steuersätze ändern müssen.
•Wenn Sie Ihre Verkaufspreise zum Stichtag anpassen möchten, anstatt mit der Rabatt-Funktion zu arbeiten, können Sie mit dem Preisassistenten Ihre Verkaufspreise bereits jetzt neu kalkulieren und die neu kalkulierten Preise als Vorlage speichern. Zum Stichtag können Sie dann im Preisassistent die Vorlage verwenden um die Preisänderungen tatsächlich durchzuführen.
Was müssen Sie am Stichtag ändern?
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, alle Verkaufspreise zu ändern, anstatt die Rabatt-Funktion im Vorgang oder dem Barkassen-Modul zu verwenden, können Sie die Verkaufspreise mit dem Preisassistent neu kalkulieren lassen.
Wenn Sie eine exakte Umrechnung der Verkaufspreise anhand des alten und neuen MwSt.-Satzes durchführen möchten, müssen Sie die Berechnung vor der Änderung der Steuersätze im System (Schritt 2) durchführen. Wenn Sie bereits die Steuersätze geändert haben, können Sie hingegen nur die Option Prozentual um verwenden.
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Preisänderung vor der Änderung der Steuersätze
Für die Änderung der MwSt. z.B. von 19% auf 16% können Sie vor der Änderung der Steuersätze die Preisänderungsregel im Preisassistent wie folgt einstellen:
Preisänderung wenn die Steuersätze bereits umgestellt worden sind
•Bitte beachten Sie bei dieser Möglichkeit, dass Sie die Änderung nicht mit der Option MwSt.-Änderung durchführen können, da der vorherige Steuersatz nicht mehr ausgewählt werden kann.
•Die Preiskalkulation kann stattdessen mit der Option Prozentual um durchgeführt werden. Allerdings ist damit keine exakte Berechnung von einem Steuersatz auf einen anderen Steuersatz möglich, sondern nur annähernd.
Eine prozentuale Reduzierung des Verkaufspreises um 3% ist nicht das gleiche wie die Kalkulation des Verkaufspreises anhand der MwSt.-Sätze.
Bsp.:
•Option MwSt.-Änderung von 19% auf 16% bei einem Verkaufspreis von 5,00 € ergibt einen neuen Verkaufspreis von 4,87 €.
•Option Prozentual um mit -3% bei einem Verkaufspreis von 5,00 € ergibt einen neuen Verkaufspreis von nur 4,85 €. |
Wenn Sie z.B. den Verkaufspreis um 3% reduzieren möchten können Sie die Preisänderungsregel wie folgt anwenden:
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•Wählen Sie im Hauptmenü »Einstellungen«//»Rechnungswesen«//»Sonstiges« und wechseln Sie auf die Lasche Steuern:
Ändern Sie die Steuersätze mit dem Button Bearbeiten , die angepasst werden müssen.
Legen Sie die neuen Steuersätze nicht zusätzlich neu an, sondern ändern Sie, die vorhanden Steuersätze wie zuvor beschrieben.
Die hier hinterlegten Steuersätze sind in Ihren Artikeln referenziert. Wird der vorhandene Steuersatz hier geändert, ändert sich der Steuersatz auch im Artikel.
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•Die Einstellung für Ermäßigter Steuersatz wird automatisch aktualisiert, wenn Sie den betreffenden Steuersatz geändert haben.
•Sie werden nach der Änderung eines Steuersatzes gefragt, ob die Steuersätze der betreffenden Buchungskonten automatisch auf den selben Steuersatz geändert werden sollen. Sie können die Steuersätze alternativ auch im nächsten Schritt manuell ändern.
•Nach der Änderung der Steuersätze müssen Sie sich an allen Arbeitsplätzen neu anmelden, damit die Änderung in allen Programmbereichen angewendet wird. |
Stellen Sie sicher, dass Ihre Systemdaten aktuell sind. Im Zuge einer Änderung der MwSt. erhalten Sie ggf. neue oder geänderte Vertragspreislisten, welche die neuen MwSt.-Sätze berücksichtigen.
•Über den Hauptmenüpunkt »Werkzeuge«//»Systemdaten aktualisieren« können Sie die Aktualität Ihrer derzeit installierten Systemdaten prüfen und ggf. aktualisieren. |
Was müssen Sie ab dem Stichtag ändern bzw. beachten?
Wenn Sie bereits vor dem Zeitpunkt der MwSt.-Änderung Vorgänge erstellt haben, die Leistung jedoch erst nach der MwSt.-Änderung erbracht wird, müssen Sie die Steuersätze bei den Vorgangspositionen entweder korrigieren, oder den Vorgang z.B. aus der Anpassung heraus mit den aktuell gültigen Steuersätzen neu erzeugen lassen.
•Im Vorgang auf der Lasche Vorgangspositionen können Sie die MwSt.-Sätze korrigieren.
•Ggf. ist es einfacher den Vorgang aus der Anpassung heraus einfach neu von AkuWinOffice erstellen zu lassen. Wählen Sie in der Anpassung die Lasche Überblick und stellen Sie sicher, dass im Bildschirmbereich Verordnung/Versorgungsanzeige im Feld Preisliste die richtige Vertragspreisliste ausgewählt ist, oder wählen Sie ggf. die richtige Vertragspreisliste über die Lupe aus. Im Bildschirmbereich Vorgang klicken Sie dann auf den Button Trennen und anschließend auf den Button Vorgang erstellen.
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Sofern Sie mit der Fibu-Schnittstelle (z.B. Datev) arbeiten, müssen Sie in Absprache mit Ihrem Steuerberater die Erlöskonten und die Steuerschlüssel für die Vorsteuer ggf. ergänzen oder anpassen. Da diese Einstellungen erst für die nächste Fibu-Übergabe wichtig sind, können Sie dies auch nach dem Stichtag in Ruhe durchführen.
•Die Erlöskonten/Spezielle Erlöskonten können Sie über das Hauptmenü »Einstellungen«//»Rechnungswesen«//»Fibu-Schnittstelle« auf der Lasche Erlöskonten anpassen.
•Die Steuerschlüssel für die Vorsteuer ändern Sie auf der Lasche Datev. |