Um eine Gesetzliche Zuzahlung über das Barverkaufs-Modul von AkuWinOffice Ihres Kunden zu kassieren, wählen Sie im Hauptmenü »Rechnungswesen«//»Barverkauf« und wechseln Sie auf den Ordner Ges. Zuzahlungen.
Der Barverkauf lässt sich nur am Kassen-PC aufrufen, der aufgrund der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) durch eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert ist. |
Bildschirmbereich Offene Gesetzliche Zuzahlungen
Es werden Ihnen automatisch alle Vorgänge der letzten 3 Monate aufgelistet, bei denen
•die Gesetzliche Zuzahlung noch nicht quittiert wurde
•der Status der Gesetzlichen Zuzahlung Zuzahlungspflichtig oder Übergang zuzahlungsfrei zu zuzahlungspflichtig ist
•keine Rechnung oder Barkassenbeleg an den Kunden erstellt wurde
Es können nur Gesetzliche Zuzahlungen des angemeldeten Arbeitsmandanten kassiert werden. |
Drücken Sie die Taste F3 um mit der Suchfunktion die Liste schnell auf den betreffenden Kunden einzuschränken. |
Funktionen um unteren Bildschirmrand:
Wenn die Beträge der Gesetzlichen Zuzahlung im Vorgang bereits festgelegt worden sind, erscheint direkt der Dialog Barzahlung, in dem Sie die Gesetzliche Zuzahlung kassieren können.
Wurden die Beträge der Gesetzlichen Zuzahlung im Vorgang noch nicht berechnet, erscheint der Dialog Gesetzliche Zuzahlung in dem Sie die Beträge festlegen und dann auf den Button Quittieren klicken können, damit der Dialog Barzahlung erscheint. |
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Sie können mit der Suchfunktion individuell nach Vorgängen suchen, in denen die Gesetzliche Zuzahlung noch nicht quittiert ist. |
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Den Kunden aufrufen, der im gewählten Vorgang hinterlegt ist. |
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Den gewählten Vorgang zur Bearbeitung öffnen. |